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Verkehrssrecht

Ein Unfallschaden ist immer ärgerlich, besonders dann, wenn er unverschuldet ist oder gar durch eine

schwere Verletzung die Lebensplanung in Gefahr gerät. Wir vertreten und beraten Sie – vom kleinen

Blechschaden bis hin zu schweren Verletzungsfolgen mit Dauerschaden -, wenn es Probleme bei der

Schadenregulierung durch die Versicherung oder der Durchsetzung von Schmerzensgeld gibt.
Damit es von Anfang an gar nicht zu solchen Schwierigkeiten kommt, können Sie uns direkt nach einem

solchen Unfall mit der kompletten Schadenabwicklung beauftragen. Die Kosten für unsere Tätigkeit werden

im Falle einer 100%-igen Haftungsanerkennung von der gegnerischen Versicherung getragen.


Wir sind selbstverständlich auch für Sie da, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie sich

zur Wehr setzen wollen oder gar ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verkehrsdelikts eingeleitet wird.

Familienrecht

Rechtsfragen rund um Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft sind für viele brennende Themen, die oft nicht ohne 

anwaltliche Hilfe und Beratung zu regeln sind, da gerade diese Belange für viele Menschen traurig, emotional

und sehr persönlich sind.


Angefangen vom Aushandeln eines Ehevertrages bis hin zu Regelung von Scheidungsfolgen, stehen wir

Ihnen in sämtlichen Rechtsgebieten im Bereich des Familienrechts beratend und helfend zur Seite

In Scheidungsangelegenheit kommen häufig umfangreiche Regelungen von Streitthemen wie z.B.

Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratteilung, Zuweisung der Ehewohnung,

Sorgerecht über gemeinsame Kinder, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht hinzu. Und dann gibt

es womöglich ein gemeinsames Haus, ein gemeinsames Testament oder letztwillige Verfügung zugunsten

von Kindern, so dass auch die Verflechtungen zum Erbrecht und Pflichtteilsrecht zu berücksichtigen sind.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Sonderprivatrecht der Kaufleute ergänzt für alle Gewerbe und Handel treibende Kaufleute aber auch für

Handwerker, Industrie, Einzelkaufmann sowie viele Dienstleister außerhalb der freien Berufe die Regelungen

im Bürgerlichen Recht – oft besser bekannt als Zivilrecht. Zudem regelt das Handelsgesetzbuch spezielle

Vertragsarten, z.B. für die Handelsvertretungen oder den Transportvertrag.


Die Kenntnis von diesen Sonderregelungen (z.B. Handelsbräuche, besondere Sorgfalts- und Rügepflichten)

ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen oft überlebenswichtig, so dass Sie sich zu Beratungen und Vertretungen gerne an uns wenden können.


Doch wie gründe ich überhaupt eine Firma? Welche Rechtsform soll meine Firma haben? Wie müssen meine

Verträge aussehen, um meine Rechte zu wahren? Wir regele ich Streitigkeiten mit anderen Gesellschaftern

oder Mitinhabern? Sind die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung wirksam? Die Aufnahme eines

weiteren Mitgesellschafters steht an?


Hier greift das Gesellschaftsrecht, das sich insbesondere mit dem Recht der Kapital- oder

Personengesellschaften beschäftigt.


Unterstützung finden Sie bei uns auch bei der Gründung einer UG, einer haftungsbeschränkten Firmenform

oder einer Kapitalgesellschaft, insbesondere einer GmbH sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von vertraglichen Ansprüchen unter Kaufleuten.

„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,

obwohl die Kosten oft beschwerlich." 

(Wilhelm Busch)

Reiserecht

Leider kommt es gerade in der „schönsten Zeit des Jahres“ immer wieder zu Mängeln. Der Strand ist verdreckt, das 

Essen schlecht und die Unterbringung ist nicht sauber oder gar überbucht. In diesen Fällen steht Ihnen als Reisender 

ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu, den wir gerne für Sie außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen.


Zum Bereich des Reiserechts gehören auch die Frage nach Entschädigungsleistungen wegen verspäteter oder 

gestrichener Flüge, Kofferverlust oder -beschädigung bei den Airlines, Rücktritt vor Reisebeginn und Kündigungen 

wegen z.B. höherer Gewalt.

Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

Das Allgemeine Zivilrecht ist ein wichtiger Teil des Privatrechts, das die für alle Bürger geltenden

privatrechtlichen Regelungen umfasst. Grundlage hierbei bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), mit dem

die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander geregelt werden.


Zum allgemeinen Privatrecht gehören die im BGB geregelten Materien, wie z. B.

Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Arbeitsvertrag, Sportlervertrag, Versicherungsvertrag oder auch Bauvertrag.


Das Zivil- und Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit, wobei neben Fragen

rund um die Vertragsauslegung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von vertraglichen

Ansprüchen auch die Themen Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Nacherfüllung usw. stets mitbehandelt

werden.


Ergänzend hierzu beraten wir Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen, prüfen und entwerfen diese ggf. auch

für Sie. Hier gilt, je eher desto besser. Nur durch unsere frühzeitige Einschaltung können Risiken

eingeschätzt und ggf. Fehler vermieden werden.

Private Equity

Ein Begriff, den jeder schon mal gehört hat, der aber oft nicht eingeordnet werden kann.

Was ist Private Equity?


Begrifflich bedeutet Private Equity ein von privaten und/oder institutionellen Anlegern zur Verfügung gestelltes

Eigenkapital, mit dem sog. Private Equity-Gesellschaften für eine bestimmte Zeitspanne

Unternehmensanteile erwerben, um Rendite zu erwirtschaften. Es handelt sich also um eine besondere Art

von Beteiligung des Kapitalgebers an Firmen/Unternehmungen außerhalb des Börsenhandels. Diese Form

der Finanzinvestition hat sich in den letzten Jahren zunehmend stark in Europa etabliert, da sich hier ein

Fonds-Segment als geschlossener Fonds für Kleinanleger, Privatpersonen oder Gesellschaften erschlossen

hat.


Diesbezüglich kann nach entsprechender Prüfung auch gerne ein Kontakt mit uns zusammenarbeitender

Fonds und Privat-Equity-Herausgebern hergestellt werden. Sprechen Sie uns hierzu bitte an.

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