Ein Unfallschaden ist immer ärgerlich, besonders dann, wenn er unverschuldet ist oder gar durch eine
schwere Verletzung die Lebensplanung in Gefahr gerät. Wir vertreten und beraten Sie – vom kleinen
Blechschaden bis hin zu schweren Verletzungsfolgen mit Dauerschaden -, wenn es Probleme bei der
Schadenregulierung durch die Versicherung oder der Durchsetzung von Schmerzensgeld gibt.
Damit es von Anfang an gar nicht zu solchen Schwierigkeiten kommt, können Sie uns direkt nach einem
solchen Unfall mit der kompletten Schadenabwicklung beauftragen. Die Kosten für unsere Tätigkeit werden
im Falle einer 100%-igen Haftungsanerkennung von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wir sind selbstverständlich auch für Sie da, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie sich
zur Wehr setzen wollen oder gar ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verkehrsdelikts eingeleitet wird.
Rechtsfragen rund um Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft sind für viele brennende Themen, die oft nicht ohne
anwaltliche Hilfe und Beratung zu regeln sind, da gerade diese Belange für viele Menschen traurig, emotional
und sehr persönlich sind.
Angefangen vom Aushandeln eines Ehevertrages bis hin zu Regelung von Scheidungsfolgen, stehen wir
Ihnen in sämtlichen Rechtsgebieten im Bereich des Familienrechts beratend und helfend zur Seite
In Scheidungsangelegenheit kommen häufig umfangreiche Regelungen von Streitthemen wie z.B.
Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratteilung, Zuweisung der Ehewohnung,
Sorgerecht über gemeinsame Kinder, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht hinzu. Und dann gibt
es womöglich ein gemeinsames Haus, ein gemeinsames Testament oder letztwillige Verfügung zugunsten
von Kindern, so dass auch die Verflechtungen zum Erbrecht und Pflichtteilsrecht zu berücksichtigen sind.
Das Sonderprivatrecht der Kaufleute ergänzt für alle Gewerbe und Handel treibende Kaufleute aber auch für
Handwerker, Industrie, Einzelkaufmann sowie viele Dienstleister außerhalb der freien Berufe die Regelungen
im Bürgerlichen Recht – oft besser bekannt als Zivilrecht. Zudem regelt das Handelsgesetzbuch spezielle
Vertragsarten, z.B. für die Handelsvertretungen oder den Transportvertrag.
Die Kenntnis von diesen Sonderregelungen (z.B. Handelsbräuche, besondere Sorgfalts- und Rügepflichten)
ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen oft überlebenswichtig, so dass Sie sich zu Beratungen und Vertretungen gerne an uns wenden können.
Doch wie gründe ich überhaupt eine Firma? Welche Rechtsform soll meine Firma haben? Wie müssen meine
Verträge aussehen, um meine Rechte zu wahren? Wir regele ich Streitigkeiten mit anderen Gesellschaftern
oder Mitinhabern? Sind die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung wirksam? Die Aufnahme eines
weiteren Mitgesellschafters steht an?
Hier greift das Gesellschaftsrecht, das sich insbesondere mit dem Recht der Kapital- oder
Personengesellschaften beschäftigt.
Unterstützung finden Sie bei uns auch bei der Gründung einer UG, einer haftungsbeschränkten Firmenform
oder einer Kapitalgesellschaft, insbesondere einer GmbH sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von vertraglichen Ansprüchen unter Kaufleuten.
„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
obwohl die Kosten oft beschwerlich."
(Wilhelm Busch)
Leider kommt es gerade in der „schönsten Zeit des Jahres“ immer wieder zu Mängeln. Der Strand ist verdreckt, das
Essen schlecht und die Unterbringung ist nicht sauber oder gar überbucht. In diesen Fällen steht Ihnen als Reisender
ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu, den wir gerne für Sie außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen.
Zum Bereich des Reiserechts gehören auch die Frage nach Entschädigungsleistungen wegen verspäteter oder
gestrichener Flüge, Kofferverlust oder -beschädigung bei den Airlines, Rücktritt vor Reisebeginn und Kündigungen
wegen z.B. höherer Gewalt.
Das Allgemeine Zivilrecht ist ein wichtiger Teil des Privatrechts, das die für alle Bürger geltenden
privatrechtlichen Regelungen umfasst. Grundlage hierbei bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), mit dem
die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander geregelt werden.
Zum allgemeinen Privatrecht gehören die im BGB geregelten Materien, wie z. B.
Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Arbeitsvertrag, Sportlervertrag, Versicherungsvertrag oder auch Bauvertrag.
Das Zivil- und Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit, wobei neben Fragen
rund um die Vertragsauslegung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von vertraglichen
Ansprüchen auch die Themen Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Nacherfüllung usw. stets mitbehandelt
werden.
Ergänzend hierzu beraten wir Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen, prüfen und entwerfen diese ggf. auch
für Sie. Hier gilt, je eher desto besser. Nur durch unsere frühzeitige Einschaltung können Risiken
eingeschätzt und ggf. Fehler vermieden werden.
Ein Begriff, den jeder schon mal gehört hat, der aber oft nicht eingeordnet werden kann.
Was ist Private Equity?
Begrifflich bedeutet Private Equity ein von privaten und/oder institutionellen Anlegern zur Verfügung gestelltes
Eigenkapital, mit dem sog. Private Equity-Gesellschaften für eine bestimmte Zeitspanne
Unternehmensanteile erwerben, um Rendite zu erwirtschaften. Es handelt sich also um eine besondere Art
von Beteiligung des Kapitalgebers an Firmen/Unternehmungen außerhalb des Börsenhandels. Diese Form
der Finanzinvestition hat sich in den letzten Jahren zunehmend stark in Europa etabliert, da sich hier ein
Fonds-Segment als geschlossener Fonds für Kleinanleger, Privatpersonen oder Gesellschaften erschlossen
hat.
Diesbezüglich kann nach entsprechender Prüfung auch gerne ein Kontakt mit uns zusammenarbeitender
Fonds und Privat-Equity-Herausgebern hergestellt werden. Sprechen Sie uns hierzu bitte an.
Holtkampstraße 19-21
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Tel.: 02 08 / 66 66 63
Fax: 02 08 / 66 80 54
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