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  • „Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben.“

    (Hannah Arendt)

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  • „Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben.“

    (Hannah Arendt)

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Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Stoffers!

Seit Jahrzehnten bieten wir Ihnen als etablierte Kanzlei im Herzen von

Oberhausen-Sterkrade eine umfassende juristische Betreuung an. Unser

Anliegen hierbei ist das Suchen nach effektiven Lösungen Ihres

juristischen Problems, denn nicht immer ist eine gerichtliche

Auseinandersetzung erstrebenswert.


Zu unseren Mandanten zählen neben einer Vielzahl von Privatpersonen

vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und

Freiberufler, die insbesondere den persönlichen Bezug und die

überschaubare Struktur unserer Kanzlei schätzen. Viele davon dürfen

wir bereits seit vielen Jahren begleiten, was uns in unserer

Kanzleiphilosophie bestätigt.


An unserer Seite wissen wir darüber hinaus Kollegen und Kolleginnen

sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz, die uns –

in Absprache mit Ihnen – in unserer Tätigkeit unterstützen oder diese gar

aus wirtschaftlichen Gründen ganz übernehmen können


Einen kleinen Überblick auf unsere Tätigkeitsschwerpunkte finden Sie

auf den folgenden Seiten. Selbstverständlich betreuen wir Sie auch in

sämtlichen anderen Rechtsgebieten des Allgemeinen Zivil- und

Vertragsrechts, schauen Sie hierzu auf das Profil unserer Anwälte.


Gerne sind wir für Sie und Ihr Anliegen da! Sprechen Sie uns an!

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Verkehrsrecht
  • Familienrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Miet-/Wohnung

        seigentumsrecht

  • Reiserecht
  • Allgemeines
    Zivil- und Vertragsrecht
  • Private Equity

„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
obwohl die Kosten oft beschwerlich."

(Wilhelm Busch)

Was nichts kostet ist nichts wert, heißt es im Volksmund. Und der

hat insofern Recht, als Sie selbstverständlich ein Anrecht darauf

haben, dass unsere Auskunft und anwaltlicher Rat für Sie auch

verbindlich ist.


Demgemäß orientieren sich unsere Gebühren und Honorare an der

gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG).


Denkbar ist aber auch ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar,

insbesondere bei Strafverfahren. Selbstverständlich übernehmen wir

auch Mandate, die über Beratungs- oder Prozesskostenhilfe

abzurechnen sind.


Bleibt es bei einem ersten Beratungsgespräch führen wir dieses zu den

gesetzlichen Bedingungen durch. Der Gesetzgeber gibt hier einen

Vergütungsspielraum für die Erstberatung von Privatpersonen

(Verbrauchern) bis maximal 190,00 € netto zzgl. gesetzlicher

Umsatzsteuer und ggf. einer Postpauschale vor.


Weiterführende Informationen haben wir hierzu auf unserer Seite  „Anwaltskosten“ zusammengestellt.


Sprechen Sie uns gerne im Vorfeld an, generell besteht die

Möglichkeit, auch gesetzliche Gebühren Ihren Lebensumständen

und dem Umfang der Angelegenheit anzupassen.

Wir beraten Sie gern

* Bitte beachten Sie:
Es ist grundsätzlich nicht möglich, uns ausschließlich durch die Nutzung dieser Website

zu mandatieren, insbesondere nicht durch das unaufgeforderte Zusenden unterschriebener

Vollmachten oder anderweitiger Unterlagen. Das Zustandekommen eines anwaltlichen

Dienstleistungsvertrages mit unserer Kanzlei erfordert regelmäßig unsere schriftliche

Mandatsbestätigung dem Mandanten gegenüber. Das Bereitstellen der nachgelisteten

Dokumente dient lediglich unserem Kanzleiservice zur Erleichterung von Mandatsanfragen oder zur

Unterstützung von bereits bestehenden Mandatsverhältnissen.

Um mehr über unsere Kanzlei zu erfahren, klicken Sie bitte auf die Fotos:

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