(Hannah Arendt)
(Hannah Arendt)
Seit Jahrzehnten bieten wir Ihnen als etablierte Kanzlei im Herzen von
Oberhausen-Sterkrade eine umfassende juristische Betreuung an. Unser
Anliegen hierbei ist das Suchen nach effektiven Lösungen Ihres
juristischen Problems, denn nicht immer ist eine gerichtliche
Auseinandersetzung erstrebenswert.
Zu unseren Mandanten zählen neben einer Vielzahl von Privatpersonen
vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und
Freiberufler, die insbesondere den persönlichen Bezug und die
überschaubare Struktur unserer Kanzlei schätzen. Viele davon dürfen
wir bereits seit vielen Jahren begleiten, was uns in unserer
Kanzleiphilosophie bestätigt.
An unserer Seite wissen wir darüber hinaus Kollegen und Kolleginnen
sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz, die uns –
in Absprache mit Ihnen – in unserer Tätigkeit unterstützen oder diese gar
aus wirtschaftlichen Gründen ganz übernehmen können
Einen kleinen Überblick auf unsere Tätigkeitsschwerpunkte finden Sie
auf den folgenden Seiten. Selbstverständlich betreuen wir Sie auch in
sämtlichen anderen Rechtsgebieten des Allgemeinen Zivil- und
Vertragsrechts, schauen Sie hierzu auf das Profil unserer Anwälte.
Gerne sind wir für Sie und Ihr Anliegen da! Sprechen Sie uns an!
Tätigkeitsschwerpunkte:
seigentumsrecht
„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
obwohl die Kosten oft beschwerlich."
(Wilhelm Busch)
Was nichts kostet ist nichts wert, heißt es im Volksmund. Und der
hat insofern Recht, als Sie selbstverständlich ein Anrecht darauf
haben, dass unsere Auskunft und anwaltlicher Rat für Sie auch
verbindlich ist.
Demgemäß orientieren sich unsere Gebühren und Honorare an der
gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG).
Denkbar ist aber auch ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar,
insbesondere bei Strafverfahren. Selbstverständlich übernehmen wir
auch Mandate, die über Beratungs- oder Prozesskostenhilfe
abzurechnen sind.
Bleibt es bei einem ersten Beratungsgespräch führen wir dieses zu den
gesetzlichen Bedingungen durch. Der Gesetzgeber gibt hier einen
Vergütungsspielraum für die Erstberatung von Privatpersonen
(Verbrauchern) bis maximal 190,00 € netto zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer und ggf. einer Postpauschale vor.
Weiterführende Informationen haben wir hierzu auf unserer Seite „Anwaltskosten“ zusammengestellt.
Sprechen Sie uns gerne im Vorfeld an, generell besteht die
Möglichkeit, auch gesetzliche Gebühren Ihren Lebensumständen
und dem Umfang der Angelegenheit anzupassen.
* Bitte beachten Sie:
Es ist grundsätzlich nicht möglich, uns ausschließlich durch die Nutzung dieser Website
zu mandatieren, insbesondere nicht durch das unaufgeforderte Zusenden unterschriebener
Vollmachten oder anderweitiger Unterlagen. Das Zustandekommen eines anwaltlichen
Dienstleistungsvertrages mit unserer Kanzlei erfordert regelmäßig unsere schriftliche
Mandatsbestätigung dem Mandanten gegenüber. Das Bereitstellen der nachgelisteten
Dokumente dient lediglich unserem Kanzleiservice zur Erleichterung von Mandatsanfragen oder zur
Unterstützung von bereits bestehenden Mandatsverhältnissen.
Um mehr über unsere Kanzlei zu erfahren, klicken Sie bitte auf die Fotos:
Holtkampstraße 19-21
46145 Oberhausen
Tel.: 02 08 / 66 66 63
Fax: 02 08 / 66 80 54
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